FÖRDERPROGRAMM DES BUNDESAMTES FÜR WIRTSCHAFT UND AUFUHRKONTROLLE (BAFA)

Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) in den Förderprogrammen der BAFA für effiziente Gebäude:

- BEG EM (Einzelmaßnahmen)

- BEG WG (Wohngebäude)

- BEG NWG (Nichtwohngebäude)

Die Schritte zur Förderung im Programm der BAFA vereinfacht erklärt:

  1. Energieeffizienz-Experte stellt den Antrag zur Förderung für die Vor-Ort-Beratung, die Grundlage zur Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans ist. Für den Auftraggeber resultieren hieraus keine Kosten.
  2. Nachdem der Förderbescheid vorliegt, folgt die Begehung des Objekts und Bewertung des energetischen Standards. Die gewohnenen Erkenntnisse werden in ein Berechnungsprogramm eingegeben und Vorschläge für die energetische Optmierung abgestimmt. Grundlage bilden dazu die Vorgaben der BAFA zu förderfähigen Maßnahmen bzw. Qualitäten. Die Vorschläge sind nicht verpflichtend für die spätere Umsetzung. Das BAFA fördert 80 % der Beratungsleistung, die zur Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans führt.
  • Ein- und Zweifamilienhäuser - die Kosten für den Auftraggeber/Eigentümer betragen brutto 325 €
  • Mehrfamilienhaus ab min. drei Wohneinheiten  - die Kosten für den Auftraggeber/ Eigentümer betragen brutto 425 €
  • Auf der Grundlage des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich die Förderquote um 5 % für bauliche Einzelmaßnahmen, bei einem Invest von bis zu 60.000 €/a.
  • Die Förderhöhe von Heizungsanlage ist abhängig von der Art der neuen Heizwärmeerzeugung. Hierzu muss eine Einzelfallbetrachtung erfolgen.
  • Die Förderhöhe kann bei der Beratung zu Nichtwohngebäuden (NWG) bis zu 8.000 € betragen. Die Förderhöhe ist abhängig von der Fläche der Immobilie.

  • Nach dem Erstellen des iSFP sollen mindestens 3 Angebote eingeholt werden. Der Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden, um die Angebote, Leistungen und Qualitäten zu prüfen. Um die Förderfähigkeit zu erlangen, müssen die technischen Vorgaben der BAFA eingehalten werden.
  • Vor Beauftragung der ausführenden Firma, muss der Energieeffizienz-Experte die Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen.
  • Der Antrag auf Förderung kann durch den Eigentümer selbst erfolgen.
  • Beauftragung dürfen erst nach Förderzusage erteilt werden. Der Fördermittelempfänger muss unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit den Auftrag erteilen.

    • Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten lösen ein weiteres Honorar aus, das ebenfalls zu 50 % gefördert wird.
    •  Bei baulichen Maßnahmen besteht die Notwendigkeit den Energieeffizienz-Experten einzubinden.
    • Anträge für Heizungsanlagen bilden eine Ausnahme. Hier kann der Antrag durch die ausführende Heizungsfirma direkt erfolgen.